Kernaussage: Europäische Prediction Markets befinden sich in einem regulatorischen Übergangsstadium. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen Regelungsrahmen, allerdings hat noch keine etablierte Plattform eine vollständige EU-Lizenz vorweisen können. Innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bestehen erhebliche Unterschiede in den geltenden Vorschriften.
Für europäische Nutzer, die an Prediction Markets teilnehmen möchten, präsentiert sich ein zersplittertes Regelwerk. Der vorliegende Text bietet einen Überblick über die gegenwärtige Rechtslage in den führenden europäischen Jurisdiktionen — aktuell Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Seit Dezember 2024 gilt die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung in vollem Umfang. Sie erfasst Prediction Markets, die auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) registrieren lassen
- Kundenschutz, AML/KYC-Compliance und Kapitalausstattungsvorgaben sind verbindlich
- Nationale Finanzaufseher (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) führen die Aufsicht
Gegenwärtig verfügt noch kein bedeutender Anbieter im Prediction-Market-Sektor über eine vollständige MiCA-Lizenzierung. Dennoch befinden sich mehrere Genehmigungsverfahren in Frankreich und Deutschland in fortgeschrittenen Stadien.
Deutschland
Die deutsche Rechtslandschaft zeichnet sich durch besondere Komplexität aus, da zwei unterschiedliche Regulierungssysteme relevant sein können:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspielaktivitäten klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Bislang hat keine internationale Prediction-Market-Plattform eine solche Genehmigung erhalten
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — werden die Märkte als Finanzinstrumente betrachtet, greifen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die BaFin-Regulierung
Für eine tiefergehende Betrachtung der deutschen Rechtslage verweisen wir auf unseren Beitrag zu Polymarket in Deutschland.
Österreich
Das österreichische Regelwerk orientiert sich grundsätzlich an den EU-Vorgaben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich zu Prediction Markets bislang nicht explizit geäußert. Dennoch könnte das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) zur Anwendung kommen, falls Prediction Markets als Glücksspielform eingeordnet werden.
Schweiz
Als Nicht-EU-Staat unterliegt die Schweiz nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat ein DeFi-freundliches Regelwerk geschaffen, das Prediction Markets möglicherweise als innovative Finanzdienstleistungen einstufen könnte. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) von 2019 sieht strenge Vorgaben für Online-Glücksspiel vor, gewährt aber Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die kommenden Jahre werden eine weitere Konkretisierung der EU-Regulierung mit sich bringen. Für aktive Marktteilnehmer empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Transaktionen und Gewinne sorgfältig dokumentieren, professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen und ausschließlich auf lizenzierten Plattformen agieren. Weitere Informationen zur Steuerbehandlung in Deutschland finden Sie in unserem Steuer-Ratgeber.